Heimliche Grundgesetzänderung?: Bürger sollen nicht mehr vor dem Verfassungsgericht klagen dürfen

Heimliche Grundgesetzänderung?: Bürger sollen nicht mehr vor dem Verfassungsgericht klagen dürfen

Mittlerweile wird ja das alte politische Schimpfwort “Blockpartei” wieder mächtig reaktiviert. Erst diese widerliche Verbrüderung von CDU, SPD, FDP und Grünen bei der Inthronisierung vom Gauckler und morgen sollte der zweite Streich folgen. Die “Blockparteien” hatten folgenden Punkt auf die Tagesordnung des Bundestages für Freitag, 30.März, setzen lassen:  “Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 93)…Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs…”

Mittlerweile ist dieser Tagesordnungspunkt gestrichen (Stand 29. März, 14:30 Uhr). Auf Nachfrage einiger engagierter Blogger beim Bundespresseamt wurde wohl argumentiert, dass in den entsprechenden Auschüssen noch Beratungsbedarf bestünde. Vielleicht ist man aber auch nur erschrocken über die Reaktionen in den verschiedenen Blogs. Apropos Blogs. Wiedereinmal war in den sogenannten ethablierten Medien nichts zu lesen bislang.

Aber warum die Aufregung? Worum geht es bei Artikel 93 des Grundgesetzes?

Der Artikel 93 des Grundgesetzes umfasst das Recht der Abgeordneten, Verfassungsorgane und jedes Staatsbürgers gegen eine Verletzung des Grundgesetzes Klage beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Ein Artikel, der auch nach der Verabschiedung des ESM zum Einsatz kommen könnte (Klagen werden bereits vorbereitet – hier).

Den wortwörtlichen Gesetzestext kann man hier nachlesen.

Daniel Neun schreibt in seinem Blog “Radio Utopia“:

“Dieser Verfassungsartikel [...] ist somit elementarer Bestandteil der Statik unserer Republik und ihrer Verfassung.

Weder die Parteien, die jetzt diese Verfassungsänderung versuchen, noch irgendein Organ von Informationsindustrie oder Staatspresse haben dazu bisher ein Wort verloren. Der Antrag ist bisher nirgends einsehbar, obwohl er morgen im Parlament behandelt werden soll. Ein Zusammenhang mit dem Versuch, den “Europäischen Stabilitätsmechanismus” ESM, sowie die Änderung des EU-Vertrags Artikel 136 nicht nur durch das Parlament, sondern auch an Karlsruhe vorbei zu bekommen, kann nicht ausgeschlossen werden.”

Die Deutschen Mittelstandsnachrichten meldeten unter Bezug auf Verfassungsrechtler, dass es bei den betreffenden Antragsparteien Bestrebungen gibt, den Gang ans Karlsruher Bundesverfassungsgericht für Privatpersonen zu erschweren. Zweck sei, heisst es, die Überlastung des Gerichts einzudämmen.

In diesem Zusammenhang erscheint der Kommentar “Ein Gericht hebt ab” in der Süddeutschen Zeitung vom 25.03.2012 gleich in einem ganz anderen Zusammenhang. Dort schrieb der Kolumnist Heribert Prantl:

“Die Verfassungsbeschwerde, mit der sich jeder an Karlsruhe wenden kann, gehört zu den wunderbarsten Dingen in Deutschland. Man muss nicht Juristerei studiert haben, um ans Bundesverfassungsgericht zu schreiben, man muss auch keinen Anwalt haben; manche Schreiber machen das dadurch wett, dass sie sich rührend bemühen, juristische Formeln zu verwenden. Das erscheint einigen Karlsruher Koryphäen lächerlich. Sie wollen einen Abwimmelmechanismus etablieren. Das ist gefährlich und schädlich…”

Wie man es auch dreht und wendet, wiedereinmal sollen wichtige Elemente unserer Demokratie, Elemente der bürgerlichen Einmischung, des Mitspracherechts ausgehebelt werden. Ich weiß nicht, was es noch braucht, bis eine tragfähige Mehrheit in Deutschland aufwacht aus dem Dornröschenschlaf im Kleingarten und die Straße als Druckmittel benutzt. Denn solange unser Grundgesetz nicht klammheimlich restlos “entdemokratisiert” ist, bleibt festzuhalten: WIR sind das Volk!

Lustig am Rande finde ich, dass die “Einheitsfront” aus Schwarz, Rot, Gelb und Grün einen Präsidenten hinter sich weiß, der solcherart Gesetzesänderung im Vorbeigehen unterschreiben würde. Aber vor laufender Kamera die Bürger auffordert, sich mehr einzubringen. Alles klar?

Zum Schluß möchte ich noch ein paar Lesermeinungen aus der Blogwelt hier auflisten:

Bei den Mittelstandsnachrichten heißt es zum Beispiel:

“Wieso will man nicht, dass die Bürger gegen verfassungswidrige politische Entscheidungen klagen können? Ganz einfach: Offenbar sind von den etablierten Parteien massive Verstösse gegen das Grundgesetz geplant, folglich will man sich auf diese Weise juristisch absichern. Man bedenke: Adolf Hitler hatte nie gegen das Gesetz verstossen. Wenn Kriminelle an der Macht sind, dann machen sie kriminelle Gesetze, die ihnen ihr eigenes kriminelles Verhalten legitimieren – sie brauchen also überhaupt nicht gegen das Gesetz zu verstossen…” 

“Wenn der Gang nach Karlsruhe erschwert oder gar unmöglich gemacht würde, würde dies ins Gesamtbild unserer Demokratur passen. Nach Datensammlerei, Videoüberwachung allerorten, diverser Rettungs- (Enteignungsschirme) etc. würde die Gesamtsystematik langsam vollständig.
Allerdings könnte dies auch der Moment werden, wo man final darüber nachdenken muss, diesem Land den Rücken zu kehren…”

Bei Radio Utopie schreiben die Leser unter anderem:

“Das ist ein Schlag ins Gesicht der Bürger.
Das GG darf nicht ohne Bürgerbeteiligung geändert werden. Es sind Verbrecher, die das klammheimlich und nicht öffentlich durchwinken wollen. die gehören dafür vor Gericht gestellt.”

“… geht man davon aus das die Politik dazu dient Beschlüsse und Entscheidungen des Kapitals zu erklären und dem Volk zu verkaufen, ist eine solche Änderung der Verfassung ein weiterer Schritt zur Privatisierung des Staates” 

Auf IK-News wird ebenfalls sehr emotional diskutiert:

“Ich bin fassungslos! Man sitzt ohnmächtig da, fast starr vor Schreck. Es geht jetzt Schlag auf Schlag. Die brechen Ihre eigenen Gesetze. Vorgestern 1 Bio Rettungsschirm, heute wird schon von 2 Bio fabuliert und wollen jetzt uns dem Souverän die Klageweg abschneiden. Die bekommen ihren winklerschen Dankesorden noch, die arbeiten ja mit Hochdruck daran ihn umgehängt zu bekommen. Was für ein Haufen Halunken!”

“Das kommt mir sehr bekannt vor. Ordnung vor Freiheit. Aber das Gejammer wird groß sein. Wer heute Rettungsschirm sagt, muss morgen Rentenkürzung, Einführung von Schulgeld, massive Ahebung von Grund(erwerb)steuer, CO2-Steuer, etcpp. sagen. Dieser ganze ESM-Fiskalpakt ist ein Putsch. Aber der Mehrheit ist es zu kompliziert oder scheißegal. Und final gilt: Die Laborratten beißen sich gegenseitig kaputt.” 

Hier geht es zur aktuellen Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

4 Kommentare

  1. Goeran

    Edit: In diesem Zusammenhang ist auch nicht uninteressant sich den Artikel “Ackermann fordert mehr Kompetenzen für die EU” im handelsblatt vom 29.02.2012 durchzulesen (Link: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/verfassungsaenderung-ackermann-fordert-mehr-kompetenzen-fuer-eu/6267740.html)

    Dort tönt Ackermann: Deutschland sollte nationale Souveranitätsrechte auf die EU übertragen und dafür die Verfassung ändern…

    Ich würde mal sagen die Puzzleteile fügen sich zusammen. Mir gefällt das Bild nicht, welches sich abzeichnet….

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  2. Goeran

    Update: Jens Blecker von IK-News hat heute mal versucht sämtliche Fraktionsspitzen zum ominösen Vorgang zu befragen –> http://iknews.de/2012/03/29/anderung-des-grundgesetzes-paragraf-93-blinde-kuh-im-bundestag/
    (bitte den Artikel vollständig lesen)

    Dabei kam wohl folgendes heraus:

    “…Der Punkt um den es angeblich gehen soll, betrifft laut dem zuständigen Referenten das Recht von Gruppierungen, bei nicht Zulassung zur Wahl bereits vor der Wahl beim BVG klagen zu können, anstatt wie bisher erst hinterher. Hier muss ich gestehen, nach ungefähr 50 Telefonaten am heutigen Tage mit Personen aus dem Bundestag und deren Aussagen, kann ich mir ein gewisses Misstrauen nicht verkneifen. Ich telefonierte mit einer Person der das Schriftstück vorlag, jedoch sagte er mir er würde mir die entsprechende Stelle gerne zitieren, aber er dürfe das nicht. So lief das den ganzn Tag.

    Insgesamt wirklich mysteriös, wie zugeknöpft alle Beteiligten sind, wenn es doch nur um eine eigentlich positive kleine Änderung geht. …”

    Wenn es so sein sollte, betrachtet den Artikel als eine Fiktion, die noch wahr werden könnte. Allerdings bin ich skeptisch, dass diese Erklärung wirklich der Wahrheit entspricht… wir werden sehen…Sei es wie es sei: Es gilt trotzdem – Augen auf im Straßenverkehr – und erst Recht bei unseren Damen und Herren Abgeordneten..

    Denn wie auch immer, es gibt ja nur zwei Möglichkeiten: Entweder es stimmt, was letztlich gegenüber Jens Blecker geagt wurde oder es ist eine Lüge und man hat den Schwanz eingezogen aufgrund der vielen Blogveröffebtlichungen.

    Eines bleibt in jedem Fall hängen hängen, dass niemand den Inhalt des Entwurfes darstellen wollte oder konnte, also bleibt Nebel und damit Spekulation. Und wenn man etwas daraus lernen kann, dann: Eine Demokratie, die Angst hat Gesetzesentwürfe öffentlich auszulegen und transparent zu machen, die fault und da ist jedes Mißtrauen angebracht…

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  3. Pirat12

    »Es ist höchst bedenklich, dass es ein Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes auf die Tagesordnung des Bundestags schafft, ohne dass er zuvor öffentlich einsehbar war, geschweige denn, dass er öffentlich diskutiert wurde«, erklärt Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, und fügt hinzu: »Am Grundgesetz schraubt man nicht im Hinterzimmer, auch nicht mit allen großen Fraktionen gemeinsam!«

    Hier gehts weiter: http://www.piratenpartei.de/2012/03/30/am-grundgesetz-schraubt-man-nicht-im-hinterzimmer-piratenpartei-fordert-veroffentlichung-von-gesetzesentwurf/

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  4. Utopist

    Achtung!Wichtiger Artikel auf Radio Utopie zum Thema:

    Bundestag: Parteien versuchen Einschränkung der Rechte von Abgeordneten und Parlament

    Die Leitungen der Partei-Fraktionen im Bundestag versuchen die Kontrolle über das Rederecht von Abgeordneten zu erlangen und diesen bei abweichender Meinung von der “Führung” der Fraktion das Rederecht zu entziehen. Gleichzeitig werden die Gesetzentwürfe zu den “Beteiligungsrechten” des Bundestages am “Europäischen Stabilisierungsmechanismus” ESM, sowie zum Fiskalpakt ausgearbeitet, die die verfassungsmäßige Haushaltshoheit des Bundestages gewährleisten müssen.

    In diesem Artikel sollen nun einige Zusammenhänge zwischen diesen Vorgängen aufgezeigt werden. Aufgrund der Komplexität des Themas zunächst eine Zusammenfassung…

    Hier geht es zum vollständigen Artikel: http://www.radio-utopie.de/2012/04/02/bundestag-nach-versuchter-verfassungsanderung-nun-geplanter-entzug-des-rederechts-von-abgeordneten/

    Hier wird die Schweinerei auch in der Süddeutschen Zeitung beschrieben:

    http://www.sueddeutsche.de/politik/rederecht-im-bundestag-fraktionen-wollen-abweichlern-einen-maulkorb-verpassen-1.1322136-2?commentCount=34&commentspage=4#kommentare

    Fraktionen wollen Abweichlern einen Maulkorb verpassen

    Welcher Abgeordnete im Bundestag wie viel redet, bestimmen die Fraktionen – meistens zumindest. Denn Bundestagspräsident Lammert setzt sich gern mal über die vorgelegten Listen hinweg und erteilt auch Abweichlern das Wort. Dem wollen die Parteien nun einen Riegel vorschieben…..

    Da wird nach und nach das Parlament mundtot gemacht und vielleicht bald abgeschafft und keinen interessiert es! Armes Deutschland!

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